Service-Level-Agreement.
Die garantierte Verfügbarkeit der Jsonpage-API, die vorgesehenen Gutschriften und wie Sie diese beantragen. Fassung vom 3. Oktober 2026.
Diese Übersetzung dient nur zur Information; rechtsverbindlich ist allein die französische Fassung.
Gültige Fassung vom 3. Oktober 2026.
Gutschrift von 10 bis 50 % des Monatsentgelts, wenn die Zusage nicht eingehalten wird.
Dasselbe Ziel, ohne Gutschrift.
Bereitgestellt ohne Verfügbarkeitszusage.
Dieses Service-Level-Agreement („SLA“) ergänzt die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB“) von Jsonpage, einem von der DEVINTECH SAS herausgegebenen Dienst. Es legt die Verfügbarkeitszusage von DEVINTECH gegenüber Kunden des Pro-Tarifs sowie die Gutschriften fest, auf die diese Anspruch haben, wenn die Zusage nicht eingehalten wird. Hier nicht definierte Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen in den AGB zukommt.
1. Zusage
Für den Pro-Tarif verpflichtet sich DEVINTECH zu einer Monatlichen Verfügbarkeit des Dienstes von mindestens 99,9 % in jedem Kalendermonat. Wird diese Zusage nicht eingehalten, hat der Kunde Anspruch auf die in Abschnitt 2 vorgesehenen Gutschriften.
Für den Standard-Tarif strebt DEVINTECH dieselbe Monatliche Verfügbarkeit von 99,9 % an. Es handelt sich um ein Ziel: Es begründet keinen Anspruch auf Gutschriften.
Der Entdecken-Tarif wird nach bestem Bemühen bereitgestellt, ohne Verfügbarkeitsziel und ohne Verfügbarkeitszusage.
Eine Verfügbarkeit von 99,9 % entspricht etwa 43 Minuten Nichtverfügbarkeit in einem Monat mit 30 Tagen.
2. Gutschriften
Liegt die Monatliche Verfügbarkeit eines Kalendermonats unter 99,9 %, hat der Kunde des Pro-Tarifs Anspruch auf eine Gutschrift, berechnet auf den Nettobetrag (zzgl. MwSt.) seines Pro-Abonnements für diesen Monat:
| Monatliche Verfügbarkeit | Gutschrift |
|---|---|
| Unter 99,9 % und mindestens 99 % | 10 % |
| Unter 99 % und mindestens 95 % | 25 % |
| Unter 95 % | 50 % |
- Die Gutschriften für einen Monat sind auf 50 % des monatlichen Entgelts des Pro-Abonnements begrenzt.
- Die Gutschrift wird mit der nächsten Rechnung verrechnet. Eine Auszahlung in bar ist ausgeschlossen.
- Die Gutschriften sind die einzige Entschädigung, die DEVINTECH bei Nichteinhaltung der Verfügbarkeitszusage schuldet.
3. Begriffsbestimmungen und Messung
- Dienst: die API-Endpunkte unter
https://api.jsonpage.com/v2/, d. h. Abruf von Datensätzen, Suche, Autovervollständigung, Validierung, Sammelanfragen, Überwachung und Ereignisse. - Ausfallminute: eine Minute, in der der Dienst Serverfehler (5xx-Codes) zurückgibt oder nicht innerhalb von 10 Sekunden antwortet, festgestellt durch die externe Messsonde von DEVINTECH bei zwei Versuchen im Abstand von 15 Sekunden.
- Monatliche Verfügbarkeit: (Minuten des Monats − Ausfallminuten) ÷ Minuten des Monats × 100, berechnet je Kalendermonat.
Die Verfügbarkeit wird durch die externe Überwachung von DEVINTECH gemessen. Die nach Abschnitt 4 ausgenommenen Minuten werden nicht als Ausfallminuten gezählt. Die Seite Dienststatus zeigt den Status des Dienstes und die Störungshistorie.
4. Ausschlüsse
Nicht als Ausfallminuten gezählt werden und keinen Anspruch auf Gutschriften begründen:
- geplante Wartungsarbeiten, die mindestens 48 Stunden im Voraus auf der Seite Dienststatus angekündigt werden, bis zu 4 Stunden pro Monat;
- vom Kunden verursachte Fehler: fehlender oder ungültiger API-Schlüssel, 4xx-Antworten, Überschreitung des Anfragelimits (Code 429), fehlerhaft formatierte Anfragen;
- Probleme im Netzwerk des Kunden oder bei Dritten im Internet außerhalb der Infrastruktur von DEVINTECH;
- Fälle höherer Gewalt (force majeure);
- die Sperrung des Kontos gemäß den AGB, insbesondere wegen Zahlungsverzugs oder missbräuchlicher Nutzung;
- als Beta gekennzeichnete Funktionen;
- die Zustellung von Webhooks an den Endpunkt des Kunden: Abgedeckt ist ausschließlich der Dienst auf API-Seite;
- die Verfügbarkeit amtlicher Register und Dienste Dritter; die Aktualität der Daten ist nicht Gegenstand dieses SLA.
5. Geltendmachung
Um eine Gutschrift zu erhalten, richtet der Kunde seinen Antrag über das Kontaktformular, Betreff „Vertriebsfrage“, spätestens 30 Tage nach Ende des betreffenden Monats an DEVINTECH. Der Antrag enthält die E-Mail-Adresse des Kontos sowie Datum und Uhrzeit der Störung.
DEVINTECH antwortet innerhalb von 10 Werktagen. Eine Gutschrift wird nur gewährt, wenn das Konto keine Zahlungsrückstände aufweist. Ein verspätet gestellter Antrag begründet keinen Anspruch auf eine Gutschrift.
6. Änderungen
DEVINTECH kann dieses SLA ändern; die jeweils gültige Fassung wird auf dieser Seite veröffentlicht. Eine Änderung verringert nicht die während des laufenden Abrechnungszeitraums geltende Zusage.