Was der Zeitplan vorsieht
Seit dem 1. September 2026 muss jedes Unternehmen in Frankreich E-Rechnungen empfangen können. Hier lesen Sie, wie Sie einen Kunden prüfen, was das Verzeichnis zeigt und was zu tun ist, wenn ein Kunde fehlt. Geprüft am 15. Oktober 2026.
Die Reform erfolgt in Stufen. Laut der französischen Steuerverwaltung muss seit dem 1. September 2026 jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, unabhängig von seiner Größe. Beim Versand gibt es zwei Stufen: 1. September 2026 für Großunternehmen und mittelgroße Unternehmen (ETI), spätestens 1. September 2027 für KMU und Kleinstunternehmen.
In der Praxis musste also auch ein sehr kleiner französischer Kunde eine Plattform wählen. Sie fragen nicht nach einer besonderen E-Mail-Adresse, sondern ermitteln, welche Plattform den Kunden vertritt. Die Pflichtangaben auf der Rechnung stehen in E-Rechnung in Frankreich 2026: warum die SIREN Ihrer Kunden Pflicht wird. Ob Ihre eigenen Rechnungen als ausländischer Lieferant unter die französischen Regeln fallen, hängt von Ihrem Sitz und der Art des Umsatzes ab: Prüfen Sie die Seite der Steuerverwaltung zum Zeitplan (auf Französisch) oder fragen Sie Ihren Berater.
Das offizielle Verzeichnis: was es zeigt
Das Verzeichnis der elektronischen Rechnungsstellung (annuaire) ist das nationale Register der betroffenen Unternehmen. Es ordnet jedem Unternehmen die zugelassene Plattform zu, die seine Rechnungen empfängt. Es ist kostenlos und ohne Konto über das Portal Chorus Pro abrufbar: Verzeichnis der elektronischen Rechnungsstellung (auf Französisch). Die Funktionsweise erklärt economie.gouv.fr.
Sie suchen nach SIREN, SIRET oder Namen und lesen die Empfangsplattform des Kunden und seine Rechnungsadressen. Die SIREN identifiziert das Unternehmen, die SIRET eine bestimmte Niederlassung, siehe SIREN und SIRET: Was ist der Unterschied?. Hat Ihr Kunde mehrere Niederlassungen, prüfen Sie die, an die Sie fakturieren.
Ein Unternehmen trägt sich nicht selbst ein: Die gewählte Plattform pflegt seine Daten. Ein Kunde kann jederzeit die Plattform wechseln. Schlagen Sie ihn daher vor jedem Rechnungslauf nach, statt alte Angaben weiterzuverwenden.
- Unternehmen
- Aktiv
- Rechnungsempfang
- Pflicht seit dem 1. September 2026
- Ausstellung
- Ab dem 1. September 2027 (KMU)
- Empfangsplattform
- Im amtlichen Verzeichnis nachlesen
GET /v2/companies/FR-123456782?include=e_invoicing
{
"e_invoicing": {
"applicable": true,
"reason": null,
"category": "PME",
"reception": {
"mandatory_from": "2026-09-01",
"in_force": true
},
"issuance": {
"mandatory_from": "2027-09-01",
"in_force": false
},
"directory_url": "https://facturation.chorus-pro.gouv.fr/annuaire"
}
}Zugelassene Plattformen
Der offizielle Begriff lautet zugelassene Plattform (französisch plateforme agréée), der Nachfolger der früheren "Partnerplattform für die Dematerialisierung", PDP. Es sind private Betreiber, die von der Verwaltung registriert sind, Rechnungen senden, weiterleiten und empfangen und die Daten an den Staat übermitteln. Die Steuerverwaltung veröffentlicht die Liste auf impots.gouv.fr: elektronische Rechnung und zugelassene Plattformen (auf Französisch).
Ein Unternehmen wählt seine Plattform frei und muss nicht die seines Lieferanten oder Kunden nehmen. Die Plattformen sprechen miteinander: Sie senden von Ihrer, diese findet die Plattform des Empfängers im Verzeichnis und leitet die Rechnung weiter. Eine nur "kompatible" Software ohne Registrierung kann diese offiziellen Übermittlungen nicht vornehmen.
Ein Beispiel Schritt für Schritt
Ein Softwarehaus in Deutschland stellt im Oktober 2026 einem französischen Transportunternehmen eine Rechnung und hat dessen SIREN in der Kundendatei. Es geht in drei Schritten vor:
- prüfen, ob die SIREN existiert und das Unternehmen noch aktiv ist;
- diese SIREN im offiziellen Verzeichnis suchen und die angegebene Empfangsplattform notieren;
- die Rechnung über die eigene zugelassene Plattform senden, die sie an die des Kunden adressiert.
Zeigt das Verzeichnis keine Plattform, blockieren Sie den Vorgang nicht: Fragen Sie den Kunden, welche Plattform er gewählt hat oder ob er noch eine benennen muss. Solange er nicht eingetragen ist, wissen Sie nicht, wohin die elektronische Rechnung gehen soll.
Mit Jsonpage
Zwei Werkzeuge ergänzen das Verzeichnis, das für die Plattform maßgeblich bleibt:
- die Unternehmenssuche: Name, SIREN oder SIRET eingeben, die Seite öffnen und den Abschnitt "Elektronische Rechnung" suchen, verfügbar auf Unternehmensseiten;
- die Kundendatei: Laden Sie Ihre Liste hoch und sehen Sie ungültige SIREN, geschlossene Unternehmen und Dubletten, bevor Sie Rechnungen stellen.
Die Suche im Verzeichnis lohnt nur, wenn die SIREN stimmt: Bereinigen Sie zuerst Ihre Datei, dann geht die Plattformsuche schneller.
Häufige Fragen
Wo sehe ich die Empfangsplattform eines Kunden?+
Im offiziellen Verzeichnis der elektronischen Rechnungsstellung, kostenlos und ohne Konto über das Portal Chorus Pro. Suchen Sie nach SIREN, SIRET oder Namen.
Muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können?+
Ja, seit dem 1. September 2026, unabhängig von der Größe. Der Versand gilt ab diesem Datum für Großunternehmen und ETI, spätestens ab 1. September 2027 für KMU und Kleinstunternehmen.
Was ist eine zugelassene Plattform?+
Ein privater Betreiber, den die Steuerverwaltung registriert hat und der E-Rechnungen sendet, weiterleitet und empfängt. Es ist der heutige Name der früheren PDP. Die Liste steht auf impots.gouv.fr.
Was, wenn mein Kunde nicht im Verzeichnis steht?+
Fragen Sie, welche Plattform er gewählt hat oder ob er noch eine benennen muss. Prüfen Sie auch seine SIREN: Eine falsche Nummer führt zum gleichen Ergebnis.
Kann mein Kunde die Plattform wechseln?+
Ja, jederzeit. Schlagen Sie ihn vor jedem Rechnungslauf nach, statt alte Angaben zu behalten.
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